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   BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21   

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https://dejure.org/2021,57555
BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21 (https://dejure.org/2021,57555)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2021 - 1 StR 362/21 (https://dejure.org/2021,57555)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 1 StR 362/21 (https://dejure.org/2021,57555)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 168 Satz 2 AO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung; Vollendung bei Umsatzvoranmeldungen mit negativem Vorauszahlungsbetrag)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG, § 168 S 2 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 371 Abs 2a S 1 AO, § 371 Abs 2a S 4 AO
    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 371 Abs. 2a Satz 1 und 4 AO, § 154 StPO, § 168 Satz 2 AO, § 168 AO, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehungen durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen; Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehungen durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen; Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de

    Steuerhinterziehungen durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen; Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urteil muss ergeben, ob das Finanzamt den abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen zugestimmt hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 738 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
    Die Regelung in § 168 AO betrifft das Festsetzungsverfahren, das vom Erhebungsverfahren grundsätzlich zu trennen ist (BFH, Urteile vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177 Rn. 47 und vom 27. September 2018 - V R 49/17, BFHE 262, 571 Rn. 19).
  • BFH, 27.09.2018 - V R 49/17

    Umsatzsteuer: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
    Die Regelung in § 168 AO betrifft das Festsetzungsverfahren, das vom Erhebungsverfahren grundsätzlich zu trennen ist (BFH, Urteile vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177 Rn. 47 und vom 27. September 2018 - V R 49/17, BFHE 262, 571 Rn. 19).
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
    Steuerhinterziehungen durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen sind nach der neueren Rechtsprechung des Senats konkurrenzrechtlich regelmäßig mitbestrafte Vortaten einer Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung für den gleichen Zeitraum (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25 und Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 mwN).
  • BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
    Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldungen für November 2017 sowie Februar und September 2018, in denen der Angeklagte jeweils eine negative Vorauszahlung ermittelte, ergibt sich aus dem Urteil zudem nicht, ob das Finanzamt ihnen zustimmte, so dass eine Verurteilung wegen vollendeter Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) auch deswegen ausscheidet (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 6).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18

    Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden;

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
    Dies gilt hinsichtlich der Einziehungsentscheidung entsprechend § 357 Satz 1 StPO auch für die Einziehungsbeteiligte (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
    Es hat daher insofern nicht nur den Gesamtbetrag der Steuerverkürzung fehlerhaft bestimmt; nachdem es den Umfang und die zeitliche Verteilung der tatsächlich ausgeführten Leistungen nicht näher eingegrenzt hat, lässt sich den Urteilsgründen - auch im Gesamtzusammenhang - für keinen der betroffenen Voranmeldungszeiträume wenigstens ein Mindestschuldumfang (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 213/19 Rn. 26) entnehmen.
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 297/21

    Steuerhinterziehung (konkurrenzrechtliches Verhältnis unrichtiger

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
    Steuerhinterziehungen durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen sind nach der neueren Rechtsprechung des Senats konkurrenzrechtlich regelmäßig mitbestrafte Vortaten einer Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung für den gleichen Zeitraum (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25 und Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 mwN).
  • BGH, 07.09.2022 - 1 StR 229/22

    Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Berechnung der hinterzogenen

    Der Angeklagte ermittelte insoweit jeweils eine negative Umsatzsteuer und das Urteil behauptet lediglich, die Steuererklärung habe einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichgestanden (§ 168 "Abs. 1" - gemeint wohl Satz 1 - AO), teilt aber nicht mit, ob und wann das Finanzamt ihr zustimmte (§ 168 Satz 2 AO; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 1 StR 362/21 Rn. 7 mwN).
  • BayObLG, 20.02.2023 - 202 ObOWi 1584/22

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren

    Der auch im Bußgeldverfahren (vgl. KK-StPO/Gericke 9. Aufl. § 357 Rn. 22; BeckOK-StPO/Wiedner [46. Edition - Stand: 01.01.2023] § 357 Rn. 1; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 79 Rn. 36, jeweils m.w.N.) anzuwenden Vorschrift des § 357 StPO liegt der Gedanke zugrunde, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchbrechung der Rechtskraft aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit geboten erscheint, um - das Rechtsgefühl verletzende - Ungleichheiten bei der Aburteilung mehrerer Personen zu vermeiden (st.Rspr. vgl. neben BGHSt 12, 335, 341 = NJW 1959, 894 u. 20, 77, 80 = NJW 1965, 52 u.a. BGH, Beschluss vom 29.09.2015 - 2 StR 309/15 bei juris = BeckRS 2015, 19173; 15.12.2021 - 1 StR 362/21 = StraFo 2022, 159 = wistra 2022, 342 = BeckRS 2021, 47136).
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